3. Fristgerecht kündigen: Zumeist laufen die Verträge zum 31.12. eines Jahres aus. Das bedeutet, dass man bis zum 30. November kündigen muss. Wer diese Frist verpasst, hat nur eine Chance, den Versicherer zu wechseln, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadensfall eingetreten ist. Bitte beachten: Nur kündigen, wenn der Vertrag mit dem neuen Versicherer von beiden Seiten unterschrieben ist. Damit die Kündigung auch sicher ankommt, sollte man den Brief als Einschreiben versenden. Immer öfter lässt sich dieser Schritt auch online vollziehen.
Auf die Modalitäten achten
4. Welche Vertragsbestandteile sind wichtig? Wichtig ist, zu prüfen, wie weit man im Schadenfall zurückgestuft wird. Bei sehr günstigen Versicherungen kann diese Rückstufung gravierend ausfallen. In jedem Vertrag steht eine Deckungssumme. Die sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro betragen. Welche Wildschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt? Neben Rehe und Wildschweinen sollten auch andere Tiere und Marderbisse aufgeführt sein. Eine Werkstattbindung resultiert zwar in einem billigeren Versicherungsbeitrag. Bei einem Schaden schreibt aber dann die Versicherung die Werkstätten vor, die aufzusuchen sind. Bei teuren Autos nicht immer sinnvoll.
5. Vergleichen, vergleichen, vergleichen! Auf Online-Portalen wie "verivox.de", "check24.de" oder "toptarif.de" lassen sich schnell und unkompliziert Angebote einholen. Dazu bitte Fahrzeugschein und die aktuelle Schadensfreiheitsstufe bereithalten. Aber auch hier gilt: Das Kleingedruckte lesen. Bei Onlineanbietern, wie "Huk24.de" läuft viel per Mail und Selbstinitiative.
Fotos: press-inform
- Details
- Geschrieben von wolfgang-gomoll
- Veröffentlicht: 27. Oktober 2014