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Bis der Audi A8 sein ganzes autonomes Potential ausspielen darf, wird aber noch etwas Zeit vergehen. Bislang hat der Gesetzgeber keinen Rahmen für das autonome Fahren Level drei vorgegeben, schließlich wird der A8 nicht nur in Deutschland verkauft. Noch begrenzt zum Beispiel eine Lenkungsvorschrift UNR 79 (kommt von der UN) das autonome Agieren auf zehn km/h (wie beim Einparkassistenten). Momentan wird über eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf 130 km/h verhandelt. Dann ist das noch das Straßenverkehrsrecht. Da hat Deutschland eine Vorreiterrolle, und hat seit März dieses Jahres die Parameter für autonomes Fahren der Level drei und vier definiert. Andere Länder, wie Österreich, die Schweiz oder Spanien wollen eventuell nachziehen.
Autor: Wolfgang Gomoll, Düsseldorf Stand: 30.08.2017
Fotos: press-inform / Audi
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- Geschrieben von wolfgang-gomoll
- Veröffentlicht: 30. August 2017